Anlässlich des 70. Jahrestages des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR wurde in Magdeburg die zentrale Gedenkveranstaltung abgehalten.
„Hoffnung ist nicht die Gewissheit, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.“
(Vaclav Havel)
In einer gemeinsamen Gedenkveranstaltung mit dem Innenministerium Sachsen-Anhalt und der Landeshauptstadt Magdeburg hat die Stiftung Gedenkstätten, die Vereinigung für Opfer des Stalinismus und das Bürgerkomitee Magdeburg e.V. an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 erinnert.
Am 17. Juni 1953 waren in der ehemaligen DDR insgesamt etwa eine Million Menschen an 700 Orten auf die Straße gegangen. Sie demonstrierten gegen die von der SED verordneten höheren Arbeitsnormen, aber auch für mehr Wohlstand, freie Wahlen und ein Ende der Teilung Deutschlands. Die sowjetische Besatzungsmacht schlug die Proteste gemeinsam mit den DDR-Behörden nieder. Mindestens 55 Menschen wurden getötet. In Magdeburg wurden drei Menschen als angebliche „Rädelsführer“ zum Tod verurteilt. Herbert Stauch und Alfred Dartsch wurden vom Sowjetischen Militärtribunal aus Haupträdelsführer verhaftet, am 18. Juni 1953 verurteilt und nur wenige Minuten nach Urteilsspruch standrechtlich erschossen. Der dritte Fall von Ernst Jennrich zeigt, dass solche Urteile vor allem von Willkür und dem Streben der SED-Regierung, ihre Macht unter Beweis zu stellen, geprägt waren. Ohne schlüssige Beweise, jedoch belastet durch Zeugenaussagen einiger VP-Angehöriger, wurde Ernst Jennrich am 25. August 1953 vom Bezirksgericht Magdeburg wegen Boykotthetze und Terror zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Der Magdeburger Bezirksstaatsanwalt legte dagegen Protest ein, dem sich das Oberste Gericht der DDR anschloss. Das Oberste Gericht hob das Urteil auf, weil angeblich die Aussagen der Zeugen für den Mordvorwurf an einem der Wachmänner ausreichend gewesen seien. Der Fall wurde neu verhandelt, das Bezirksgericht Magdeburg verurteilte Ernst Jennrich am 6. Oktober 1953 zum Tode. Einer der Schöffen beim Bezirksgericht hatte es am 6. Oktober noch gewagt, gegen die verordnete Urteilskorrektur Stellung zu nehmen. Auf dem wenige Tage später ausgefertigten Originaldokument des Todesurteils findet sich dann aber auch seine Unterschrift. Am 20. März 1954 wurde Ernst Jennrich im Zuchthaus Dresden durch Enthauptung hingerichtet.“ (Auszug Stasi-Unterlagen-Archiv, II. 10 Der Aufstand im Bezirk Magdeburg)