69. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953
Aus Anlass des 69. Jahrestages des Volksaufstandes haben die Gedenkstätte Moritzplatz, die Vereinigung der Opfer des Stalinismus in Sachsen-Anhalt e.V. und der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. gemeinsam mit Vertretern des Bürgerkomitees Magdeburg e.V., dem Stasi-Unterlagenarchiv Außenstelle Magdeburg sowie der Landeszentrale zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an den Mut der Aufständischen vom 17. Juni 1953 erinnert und der Opfer der Niederschlageung der Volkserhebung gedacht.
Mit eindrücklichen Worten haben Dr. Daniel Bohse (Leiter Gedenkstätte Moritzplatz) und Dr. Carl-Gerhard Winter (Vorsitzender der VOS Landesgruppe Sachsen-Anhalt) am authentischen Ort der Gedenkstätte Moritzplatz die historischen Ereignisse vom 17. Juni 1953 Revue passieren lassen. In besonderer Weise wurde dabei den Betroffenen und Opfern gedacht. Im Zusammenhang mit dem Volksaufstand sind in Magdeburg drei Todesurteile ausgesprochen wurden. Herbert Stauch und Alfred Dartsch wurden vom Sowjetischen Militärtribunal aus Haupträdelsführer verhaftet, am 18. Juni 1953 verurteilt und nur wenige Minuten nach Urteilsspruch standrechtlich erschossen. Der dritte Fall von Ernst Jennrich zeigt, „wie willkürlich solche Todesurteile zustande kamen. Jennrich war am 17. Juni 1953 mit einem seiner vier Söhne im Stadtgebiet Magdeburgs unterwegs. Gegen Mittag trafen beide im Stadtzentrum auf die Demonstranten am Hasselbachplatz. Aus Neugier ging Ernst Jennrich dann zur Menschenmenge am nur unweit entfernten Gefängniskomplex in Magdeburg-Sudenburg. Wie er in späteren Verhören beim MfS zugab, kam er dort in den Besitz eines Karabiners der Polizei und feuerte zwei Schüsse ab. Die ihm vorgeworfene Erschießung eines Wachmanns bestritt er aber stets vehement. Schließlich habe er nach den Schüssen die Waffe zerschlagen, um sie unbrauchbar zu machen.Ohne schlüssige Beweise, jedoch belastet durch Zeugenaussagen einiger VP-Angehöriger, wurde Ernst Jennrich am 25. August 1953 vom Bezirksgericht Magdeburg wegen Boykotthetze und Terror zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Der Magdeburger Bezirksstaatsanwalt legte dagegen Protest ein, dem sich das Oberste Gericht der DDR anschloss. Das Oberste Gericht hob das Urteil auf, weil angeblich die Aussagen der Zeugen für den Mordvorwurf an einem der Wachmänner ausreichend gewesen seien. Der Fall wurde neu verhandelt, das Bezirksgericht Magdeburg verurteilte Ernst Jennrich am 6. Oktober 1953 zum Tode. Einer der Schöffen beim Bezirksgericht hatte es am 6. Oktober noch gewagt, gegen die verordnete Urteilskorrektur Stellung zu nehmen. Auf dem wenige Tage später ausgefertigten Originaldokument des Todesurteils findet sich dann aber auch seine Unterschrift. Am 20. März 1954 wurde Ernst Jennrich im Zuchthaus Dresden durch Enthauptung hingerichtet.“ (Auszug Stasi-Unterlagen-Archiv, II. 10 Der Aufstand im Bezirk Magdeburg)